GUTACHTEN

BERATUNG - PLANUNG - UMSETZUNG

Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur die traditionellen Bauingenieurleistungen, sondern auch die Erstellung von fachkundigen Gutachten. Dazu gehören:

Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme ist ein Instrument zur Darstellung eines Sachverhalts, ähnlich einem Privat-, Gerichts- oder Kurzgutachten.

Im Gegensatz zu vollständigen Gutachten zeichnen sich Stellungnahmen durch ihre kompakte Form und den geringeren Umfang aus. 

Sie stellen eine kostengünstige Alternative dar, da weniger Zeit für ihre Erstellung benötigt wird. 

Trotzdem decken gutachterliche Stellungnahmen alle relevanten Bereiche ab, die auch in vollständigen Gutachten enthalten sind.

Schadensgutachten

Häufig führen unzureichend dokumentierte Schäden an Bauwerken zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Handwerksbetrieben sowie zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. 

Um Konflikte zu vermeiden, sind Beweissicherungsgutachten und eine detaillierte Dokumentation unerlässlich, um bereits behobene Schäden nachvollziehbar zu machen. 

Bei Bauprojekten können eigenmächtige Handlungen von Bauunternehmen zu Meinungsverschiedenheiten führen, ob die Ausführung fachgerecht ist oder geändert werden muss. 

Wir können objektive Gutachten erstellen und Lösungsansätze bieten.

Im Falle von Gebäudeschäden sind die Kosten für die Instandsetzung für Laien oft schwer abzuschätzen. 

Streitigkeiten mit Versicherern und ausführenden Handwerksbetrieben scheinen oft unlösbar. 

Ein Sachverständiger, der die Baukonstruktion versteht, kann hierbei helfen. 

Wir bieten auch Gutachten und Zustandsbeschreibungen zu anderen Fragestellungen an, wie z.B. die Dokumentation eines Sanierungsstaus beim Immobilienerwerb. 

Energetische und anlagentechnische Einschätzungen des Gebäudes, baubegleitende Maßnahmen, Baubegleitung und Abnahmen von Mietobjekten gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Bauwerksprüfung nach DIN 1076

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BmVBW) legt für Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände, Lärmschutzwände usw. entlang von Straßen und Wegen regelmäßige Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 fest. 

Diese Prüfungen umfassen alle 3 Jahre eine einfache Prüfung und alle 6 Jahre eine Hauptprüfung, um potenzielle Mängel frühzeitig zu identifizieren, die die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten. 

Dank unserer langjährigen Expertise in diesem Bereich sind wir in der Lage, unseren Auftraggebern fundierte Informationen über den Zustand ihrer Verkehrsbauwerke zu liefern. 

Unsere erstellten Prüfdokumente enthalten wesentliche Aussagen zur Bewertung vorhandener Schäden und zur Dringlichkeit der Mängelbeseitigung. 

Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden Beratungsdienste an, um mögliche Sanierungsmaßnahmen zu erörtern, die zu einem wirtschaftlichen Betrieb über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks beitragen.

Durch frühzeitige Schadenserkennung und -behebung können Kosten gespart und die Lebensdauer verlängert werden. 

Eine mangelhafte Bauwerksbetreuung hingegen führt in der Regel zu ungünstigeren und unwirtschaftlicheren Prognosen. 

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Maßnahmen im Rahmen der Bauwerksprüfung und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Brückenprüfung und bei weittragenden Dachkonstruktionen. 

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung bezüglich möglicher Prüfverfahren, Kosten und Maßnahmen zur Verfügung.

Wiederkehrende Bauwerksprüfung

Die regelmäßige Durchführung von Bauwerksprüfungen ist entscheidend für die Erhaltung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit/Gebrauchssicherheit und die kontinuierliche Instandsetzung von Immobilien.

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IN VERBINDUNG TRETEN - DEN DRAHT HALTEN

ZAHN Ingenieurgesellschaft mbH * Traunsteiner Str.1 * 83301 Traunreut
Telefon: 08669 / 78989-0 * Telefax: 08669/78989-29 * Mail: info@zahn-ig.de * www.zahn-ig.de * www.zahn-ig.com

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